Berufsrechtliche Situation

Die berufsrechtliche Situation der PiA ist leider ziemlich kompliziert und oft unbefriedigend. Insbesondere während der Praktischen Tätigkeit (PT) haben die meisten PiA keinen richtigen Arbeitsvertrag, sondern nur einen Praktikant*innen- oder Hospitationsvertrag, das heißt, dass die üblichen Arbeitnehmer*innenrechte für sie nicht gelten. Bezahlter Urlaub, klare Regelungen für Krankentage und Fortbildungen, Streikrecht, Vertretung durch den Betriebsrat – all das ist individuell (und damit meist zum Nachteil der PiA) geregelt. Aber auch in der Ambulanzzeit wird es nicht viel einfacher, weil die Stunden der Praktischen Ausbildung oft in selbstständiger Tätigkeit erbracht werden, das heißt du musst dich selbst um deine Krankenkasse kümmern (freiwillig gesetzlich oder privat versichern), eventuell eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und ggf. Steuervorauszahlungen leisten.

Aber: In den letzten Jahren gibt es immer mehr Musterklagen, durch die einzelne PiA ein volles Gehalt im Nachhinein von den Gerichten zugesprochen bekommen haben. Um von diesen Regelungen profitieren zu können musst du nicht unbedingt selbst klagen. Oft reicht auch eine ausführliche Dokumentation, in der du insbesondere nachweist, dass du Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für angestellte Psychotherapeut*innen geleistet hast, sowie ein gutes Arbeitszeugnis. Damit kannst du bis zu zwei Jahre nach dem Abschluss deiner PT einen Vergleich erwirken und zumindest einen Teil des dir eigentlich zustehenden Gehalts einfordern. Konkrete Unterstützung bekommst du bei einem spezialisierten Anwalt oder verdi.

Sozialversicherung während der Praktischen Tätigkeit

Als PiA ist dieser Status oft unklar. Bereits im April 2016 gab es jedoch eine Besprechung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Arbeitsagentur für Arbeit und dem GKV-Spitzenverband mit einem für uns PiA äußerst relevanten Ergebnis:

„Nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer stellt sich die praktische Tätigkeit im Sinne des § 2 PsychTh-APrV bzw. § 2 KJPsychTh-APrV (…) als eine zur Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung führende Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung nach § 7 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 2 SGB IV dar. (…) Von einer Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung ist auch dann auszugehen, wenn die Ausbildungsteilnehmer kein Arbeitsentgelt erhalten. Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Sofern das monatliche Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungs-beitrag allein.“

Besprechung der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Arbeitsagentur für Arbeit und dem GKV-Spitzenverband im April 2016

Sollte es Probleme in Eurer Klinik bzgl. sozialrechtlichen Status geben, solltet Ihr diesen Entscheid unbedingt an Eure Personalabteilung herantreten.

Berufshaftpflichtversicherung

Als psychotherapeutisch Tätige*r bist du verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Einige Institute versichern ihre Ausbildungsteilnehmer*innen automatisch, bei anderen musst du selbst eine Versicherung abschließen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Versicherungssumme und viele Berufsverbände haben Kooperationen mit Versicherungsgesellschaften, sodass du darüber günstigere Konditionen bekommen kannst. Der Jahresbeitrag für PiA liegt bei ca. 50€ bis 80€ (mit Verbandsmitgliedschaft, sonst ca. 100€).

Berufsordnung

Da wir als Psychotherapeut*innen in einem so genannten Freien Beruf arbeiten, werden uns nur wenige Regeln von außen auferlegt. Unseren „Ehrenkodex“ (Berufsordnung) entwickeln wir selbst. Hier sind vor allem Verhaltensregeln festgeschrieben, die den korrekten Umgang mit Patient*innen und einen hohen Qualitätsstandard der Arbeit sichern. Dazu gehören Vorgaben zur Abstinenzpflicht ebenso wie zum Datenschutz oder der Werbung. Die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin findet ihr hier.

Steuern während der Ausbildung

Grundsätzlich musst du auch als PiA auf dein gesamtes Einkommen Lohnsteuer zahlen. In der PT verdient man meistens so wenig, dass keine Steuern anfallen. In der Ambulanzzeit ist das oft schon anders. Gleichzeitig hat man jedoch hohe Ausgaben, die man im Gegenzug als „Werbungskosten“ oder „Sonderausgaben“ von der Steuer absetzen kann (hierzu gehören Ausbildungsgebühren, Supervisionskosten, Seminarbeiträge, aber auch die Pendlerpauschale und dein Monatsticket). Du solltest also von Anfang an eine Steuererklärung machen und rechtzeitig einreichen. Viele Steuerberater*innen bieten einzelne Beratungsleistungen stundenweise an, sodass man sich informieren und die Steuerklärung hinterher selbst machen kann.

Gut zu wissen: Die Einnahmen aus der Ambulanz werden von den Krankenkassen quartalsweise bezahlt (also nur alle drei Monate im Nachhinein für die tatsächlich erbrachten Leistungen). Du musst also oft die ersten vier bis fünf Monate der Ambulanzzeit finanziell überbrücken (können).

Gut zu wissen Teil 2: Gesundheitsleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit, das heißt es fällt für deine Einnahmen aus der Ambulanzzeit nur die Lohnsteuer an.

Finanzierung der Ausbildung

Auf Grund der prekären finanziellen Situation haben einige PiA eine beeindrucke Kreativität entwickelt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wir können hier nur einen kleinen Teil der möglichen Finanzierungen vorstellen. Außerdem handelt es sich oft um Einzelfallentscheidungen und allgemeine Empfehlungen sind kaum möglich. 

  • BAföG: Wenn man die Ausbildung offiziell in Vollzeit (also innerhalb von drei Jahren) absolviert, hat man theoretisch Anspruch auf BAföG. Welche Summen man nach der Ausbildung zurückzahlen muss, ändert sich alle paar Jahre. Als Voraussetzungen muss die Ausbildung direkt in Anschluss an das Studium angeschlossen werden. Ausnahmeregelungungen gibt es für die Erziehung von Kindern, familiäre Pflegefälle oder sonstige Härtefälle, welche eine direkte Aufnahme der Ausbildung verhindern. BAföG kann genehmigt werden solange sich der/die Antragsteller*in zu Beginn der Ausbildung unter dem 30. Lebensjahr (29 Jahre, 11,9 Monate) befindet. Der Antrag ist in jedem Fall beim Amt für Ausbildungsförderung beim Wohnort der Eltern zu stellen.
    -> Weitere Infos zum BaföG findet Ihr auf der offiziellen Website. Dabei hilft es auch sich an die kostenlose BAföG-Hotline zu wenden. Eine Vorlage bzgl. der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung zum besseren Verständnis der PiA-Situation für die Sachbearbeitenden könnt Ihr hier downloaden.
  • Bildungskreditprogramm der Bundesregierung: Das Bildungsprogramm der Bundesregierung ist eine einfache Methode, ein Bildungsdarlehen bei der staatlichen KfW-Bank zu beantragen. Dieses ist sehr leicht online zu beantragen und kann mit BAföG kombiniert werden. Ihr könnt hier monatlich 100€, 200€ oder 300€ über bis zu zwei Jahren erhalten. Die erste Rückzahlung muss vier Jahre nach Kreditaufnahme erfolgen. Bitte beachtet aktuell gestiegene Zinssätze und informiert euch gut, ob eine Verschuldung für euch infrage kommt. Weitere Infos gibt es hier.
  • Privater Bildungskredit: Große Banken, aber auch gerade die Apotheker- und Ärztebank, bieten zinsgünstige und relativ unbürokratische Kredite an, mit denen man einen Teil der Ausbildungskosten decken oder kurzfristig „Durststrecken“ überbrücken kann. Das Geld muss natürlich wie bei einem „normalen“ Kredit im Verlauf zurückgezahlt werden.
  • Erspartes: Da die meisten Studierenden (insbesondere bei den steigenden Lebenshaltungskosten) kaum Vermögen aufbauen können, handelt es sich hier eher um ein „Startkapital“.
  • Nebenjob: Die PT muss nicht selten an vier Tagen pro Woche abgeleistet werden. Dazu kommen Seminare am Wochenende oder abends. Einen passenden Nebenjob zu finden, der auch noch ausreichend bezahlt wird, ist oft gar nicht so einfach. Beliebt sind deshalb flexible Modelle wie Einzelfallhilfe oder (in den letzten Jahren vermehrt) Online-Beratung.
  • Partner*innen / Eltern: Gut verdienende Eltern oder Partner*innen sind natürlich die beste Voraussetzung, um sich voll auf die Ausbildung zu konzentrieren und gleichzeitig einen angemessenen Lebensstandard zu erhalten ☺
  • Arbeitslosengeld und Bürgergeld: Zur Überbrückung zwischen PT und Ambulanzzeit und zum Start der Ambulanzzeit erfüllen PiA häufig die Voraussetzungen zum Bezug von ALG I. Hier geht es zu einer Übersicht der Zugangsvoraussetzungen und des Ablaufs. Wenn ihr in der Ambulanz mehr Patient*innen aufnehmt und über die 14,9 Wochenarbeitsstunden kommt, die die Obergrenze des ALG I darstellen, ist es möglich, Bürgergeld zu beantragen.
  • Klagen: Mit Hilfe eines Vergleichs kann man versuchen, nach seiner PT einen Teil des Lohnes zurückzufordern. Hierzu ist eine lückenlose Dokumentation (insbesondere in Krankheits- und Urlaubszeiten) notwendig sowie ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis. Spezialisierte Anwalt*innen oder deine Gewerkschaft helfen dir hier weiter. Eine Anleitung zum Stellen von Klagen bzgl. des Einkommens gibt es hier zum Download. Hilfreiche Erfahrungsberichte gibt es außerdem hier: FAQ Klage erheben des VPP / Urteil_Hamm_1 / Urteil_Hamm_2 / Kommentar einer Anwältin zum Charakter der Praktischen Tätigkeit, Arbeit oder Lernen, 2013 (PDF).
  • Stipendium: Wenn du im Studium bereits von einer Stiftung gefördert wurdest, lohnt es sich, dort auch eine Förderung für die Ausbildung zu beantragen. Einen Überblick über die Begabtenförderungswerke findest du hier.

Wenn ihr noch eine Ergänzung oder weitere Tipps für Fördermöglichkeiten der Ausbildung habt, schreibt einfach an berlin@piaforum.de