PiA-Vertretungen in den Kammern:

Die Psychotherapeutenkammern in Deutschland bieten sehr unterschiedliche Mitgliedschaften für PiA an. Eine Übersicht findet ihr hier:

Berlin PiA können mit Beginn der Ausbildung eine freiwillige Mitgliedschaft in der Kammer beantragen (siehe weiter unten). Diese ist zu Beginn der Ausbildung kostenlos und richtet sich ab der Praktischen Ausbildung nach dem jeweiligen Einkommen (nur aus psychotherapeutischer Arbeit).

Freiwillige Mitglieder wählen regelmäßig die PiA-Vertretung in der Kammer. Die PiA-Vertreter*innen arbeiten aktiv in verschiedenen Arbeitskreisen und Ausschüssen mit. Sie haben außerdem Rede-, Antrags- und Stimmrecht auf den Delegiertenversammlungen. Das PiA-Forum kooperiert eng mit den PiA-Vertreter*innen der Kammer, zum Beispiel bei der jährlichen Vollversammlung.

(Link zum Psychotherapeutenkammer Berlin)
Baden-WürttembergMit Beginn der Ausbildung können PiA kostenlos Mitglied werden. Sie wählen die beiden PiA-Sprecher*innen, die auf der Vertreterversammlung Rede- und sogar Stimmrecht haben.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg)
BremenPiA dürfen ab der Praktischen Ausbildung freiwillig und kostenlos Mitglied werden.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Bremen)
HamburgSeit 2005 bietet die Hansestadt eine freiwillige und kostenlose Mitgliedschaft für PiA an.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Hamburg)
HessenFür PiA besteht ab dem Praktischen Ausbildungsteil eine Pflichtmitgliedschaft. Diese ist kostenfrei. Davor kann man freiwillig Mitglied werden.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Hessen)
NiedersachsenPiA sind kostenfreie Pflichtmitglieder ab der Praktischen Ausbildung.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Niedersachsen)
Rheinland-PfalzPiA können ab der Praktischen Ausbildung freiwillig Mitglied werden.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz)
SaarlandAb der Praktischen Ausbildung kann eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Saarland)
Schleswig-HolsteinSeit 2018 sind PiA Vollmitglieder der Kammer.

(Link zur Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein)
Bayern, Nordrhein-Westfalen & ostdeutsche BundesländerDie Psychotherapeutenkammern Bayern und NRW sowie die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (=OPK, umfasst Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bieten keine Mitgliedschaften für PiA an.
BundesweitDie Bundespsychotherapeutenkammer organisiert regelmäßig die Bundeskonferenz PiA („BuKo“) für alle PiA-Vertreter*innen der einzelnen Landeskammern.

(Link zu den Gremien der Buko)

Die freiwillige Mitgliedschaft als Berliner PiA

PP und KJP in der Ausbildung an einer in Berlin staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (PPiA/KJPiA, allgemein PiA) konnten seit Januar 2008 einen Gaststatus in der Psychotherapeutenkammer Berlin beantragen. Ab 2021 wird diese in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt, welches PiA/KJPiA drei Sitze in der Delegiertenversammlung mit Rede-, Antrags-, Wahl- und Stimmrecht einräumt.

Vertretung in den Kammergremien

Alle PiA mit freiwilliger Mitgliedschaft (ab 2021) werden einmal im Jahr zu einer Veranstaltung eingeladen, in der sie aus ihrer Mitte ihre Vertretung für die Kammergremien benennen. Unabhängig vom Vertiefungsgebiet können der Psychologischen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung (KJPiA) eine Liste erstellen und drei Kandidat*innen in die Delegiertenversammlung der Kammer entsenden. 

Die Vertretung hat Rede-, Antrags-, Wahl- und Stimmrecht stehen ihr ganz neu ab 2021 zu. Im Einvernehmen mit den jeweiligen Ausschusssprechern können die Vertreter außerdem an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen. Zwei Mitglieder der PiA-Vertretung werden jährlich zur PiA-Bundeskonferenz entsandt und haben dort Gelegenheit zu einem länderübergreifenden Austausch und zur Interessenvertretung auf Bundesebene. 

Regelmäßige Informationen der Kammer

PiA mit freiwilliger Mitgliedschaft erhalten regelmäßige Informationen und Veröffentlichungen der Psychotherapeutenkammer, Veranstaltungsinformationen und Einladungen und haben Zugriff auf die internen Mitgliederseiten. 

Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch die Kammer

Der Vorstand der Kammer bietet wöchentlich eine telefonische Beratung an. Zudem kann die telefonische Rechtsberatung der Justitiarin in Anspruch genommen werden. 

Eintritt, Beitragsbefreiung & Beendigung

  • PiA können ab ihrem Ausbildungsbeginn die freiwillige Mitgliedschaft in der Kammer beantragen. Der Status endet mit der Approbation oder durch Kündigung.
  • Bis zum Erhalt der Behandlungserlaubnis müssen sie keine Mitgliedsbeiträge zahlen, danach unterliegen sie der Beitragspflicht nach Maßgabe der Beitragsordnung der Kammer. Die Beiträge beziehen sich ausschließlich auf das jährliche Nettoeinkommen aus psychotherapeutischer Arbeit!
  • Nach Anmeldung erhaltet Ihr eine Rechnung über den vollen Beitragssatz (ca. 455€ jährlich)! Nicht erschrecken – Denkt deswegen daran der Psychotherapeutenkammer den Antrag auf Beitragsbefreiung/ -ermäßigung zurückzusenden. (Beitragsstufen sind aktuell 0€ bei max. 11.844€ Jahreseinkommen / 85€ bei max. 17.766€ Jahreseinkommen / 235€ bei max. 29.610€ Jahreseinkommen) (Die Beitragstabelle gibt es hier.)
  • Freiwillige Mitglieder unterliegen, da sie keine Berufsangehörigen sind, nicht der Berufsaufsicht der Kammer. Diese liegt bei den Ausbildungsinstituten. Sie unterliegen aber der Meldeordnung und der Schlichtungsordnung.

Formulare

Interessierte PiA und KJPiA können sich per E-Mail an mitgliederservice@psychotherapeutenkammer-berlin.de wenden und erhalten dann weitere Informationen zur Beantragung der freiwilligen Mitgliedschaft. Alle Informationen und Formulare gibt es unter dem Link auf der Homepage der Kammer: https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/freiwillige-mitgliedschaft