Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) von 2019

Ebenso sperrig wie der Name klingt, ebenso kompliziert ist der Reformprozess selbst. Schon bald nach in Krafttreten des aktuellen Psychotherapeutengesetz aus dem Jahre 1998 wurde klar, dass es einigen Verbesserungsbedarf gibt: Die unzureichende Bezahlung der PiA während ihrer Praktischen Tätigkeit ist mittlerweile allgemein bekannt. Aber auch die unklaren Zugangsregelung, nachdem im Rahmen der Bologna-Reform das Diplom wegfiel und stattdessen Bachelor- und Masterabschlüsse die Regel wurden, macht eine Erneuerung dringend notwendig. Seit Jahren engagieren sich PiA und approbierte Kolleg*innen in der Politik und Gesellschaft für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Zwei Legislaturperioden lang stand die Reform im Koalitionsvertrag, wurde aber aus Zeitgründen nicht umgesetzt. Im Januar 2019 veröffentlichte dann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Jens Spahn einen ersten Referentenentwurf – der kontrovers diskutiert wurde. Nach diversen Veränderung und politischen Einwirkungen von Fach- sowie Berufsverbänden und Psychologiestudierenden (PsyFaKo) sowie PiA (PiA-Politik-Treffen, PiA-Forum) wurde das neue Ausbildungsgesetz (PsychThGAusbRefG) am 26. und 27. September 2019 im Bundestag verlesen und am 08. November 2019 im Bundesrat verabschiedet. Das neue PsychThG wird somit ab 01.09.2020 wirksam werden!

Das Direktstudium

Das PsychThGAusbRefG sieht ein so genanntes Direktstudium Psychotherapie als dreijährigen polyvalenten Bachelor mit anschließendem zweijährigen Masterstudiengang vor. Das heißt Universitäten und Länder können überlegen, ob sie ein integratives Psychologie & Psychotherapie-Studium im Bachelor anbieten oder diese beiden Fachbereiche bereits früh voneinander trennen. Ein Quereinstieg in den Master Psychotherapie sei bei Erfüllung der Kriterien vorgesehen. Der geplante Bachelor in Psychotherapie ist ähnlich wie das derzeitige Bachelorstudium Psychologie: Entwicklungs-, Persönlichkeits-, Sozial- und Biopsychologie sind ebenso vorgesehen wie Diagnostik und Statistik. Im Master Psychotherapie stehen dann Krankheitslehre und Behandlung im Fokus: ambulante, klinische und psychosoziale Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Natürlich fehlen auch verschiedene Praktika und eine Selbstreflektion nicht. Am Ende des Masterstudiums steht ein Staatsexamen und das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung berechtigt zur Behandlung (Behandlungserlaubnis = Approbation). Die genaue Approbationsordnung mit Studien- und Prüfungsinhalten wurde am 04.03.2020 verabschiedet. Hier findet ihr sie zum Download (ZUR APPROBATIONSORDNUNG).

Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*Innen (PtW)

Die Fachkunde (Spezialisierung in Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie in Verhaltenstherapie, Systemischer Therapie, Analytische oder Tiefenpsychologisch fundierte Therapie) zur Eintragung ins Ärzt*Innenregister sowie die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist im neuen Psychotherapie-Studium nicht erhalten. Diese muss in einer ca. fünfjährigen Weiterbildung nach dem Studium (ähnlich zum Assistenzaärzt*Innensystem) an Weiterbildungsinstituten absolviert werden.
Inhalt und Aufbau der postgradualen Weiterbildung sind noch offen. Die Ausgestaltung wird den Landespsychotherapeutenkammern obliegen. Es gibt aber schon ein Gesamtkonzept der Bundespsychotherapeutenkammer vom Mai 2017. Dieser Entwurf sieht eine fünfjährige Weiterbildung vor, davon mindestens zwei Jahre im klinischen und zwei Jahre im ambulanten Bereich. Begleitenden sind (wie bisher) Theorieveranstaltungen, Selbsterfahrung und Supervision geplant. Alle bisher zugelassenen Ausbildungsinstitute werden in Weiterbildungsinstitute umgewandelt. Die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) sollen einen klaren sozialrechtlichen Status bekommen (also angestellt werden) und während der gesamten Zeit eine Vergütung in Anlehnung an TVöD 14 erhalten. Das entspricht aktuell etwas mehr als der Vergütungsgruppe für Psychologen in Kliniken und erscheint vielen schon jetzt als zu wenig. Trotzdem hat die BPtK ausgerechnet, dass den Weiterbildungsinstituten eine Finanzierungslücke entstehen wird und zwar in Höhe von 3.177€ pro PtW und Monat. Diese Deckungslücke soll „aus Mitteln des Gesundheitsfonds geschlossen“ werden (S. 38). Die PtW sollen ausdrücklich „mit der Finanzierung einzelner Weiterbildungselemente, anders als PiA heute, nicht belastet werden“ (S. 34). Den Gemeinsamen Entwurf des Vorstands der BPtK und der Bund-Länder-AG Transition vom 05.05.2017 findet ihr hier.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrer Publikationsreihe „BPtK-Weiterbildung“ regelmäßig. Ziel des Projekts ist die Verabschiedung der Musterweiterbildungsordnung und der Weiterbildungsordnungen der Landeskammern im Jahr 2021. Bereits ab Herbst 2022 könnten die ersten Absolvent*innen des neuen Approbationsstudium mit einer Weiterbildung beginnen. 

Übergangsregelung für PiA nach altem System

Für alle aktuellen und zukünftigen Psychologie- sowie Sozialpädagogik-Absolventen und bereits in Ausbildung befindliche Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut*Innen gilt ab 01.09.2020 eine Übergangsregelung für zwölf Jahre, wonach diese die Psychotherapie-Ausbildung nach altem Gesetz (PsychThG von 1999) absolvieren können. In Härtefällen kann diese Frist ebenfalls verlängert werden. Mehr zu der Ausbildung nach altem System könnt ihr hier erfahren.

Weiterhin müssen ab 01.09.2020 mindestens 40% der ambulant geleisteten Behandlungen durch die Ausbildungsinstitute ausgezahlt werden. Zusätzlich werden für PiA in der Praktischen Tätigkeit 1 mindestens 1000€ monatlich aus der Bundespflegesatzverordnung zusätzlich bereitgestellt. Somit können die Kliniken die PiA besser bezahlen aus einem Extra-Geldtopf. Diese Summe gilt aktuell für eine Vollzeittätigkeit, deren zeitlicher Umfang noch nicht genau definiert ist! (Derzeitige Empfehlung sprechen von 26-28 h/wöchentlich als Vollzeit). Es gilt hier jedoch die genauen Bedingungen von Seiten der PiA, Institute und Verbände einzufordern, um nicht eine Verschlechterung unserer Situation sicherzustellen.

Kurzfristige Omnibus-Regelungen

Zusätzlich zur Psychotherapie-Reform hat der Gesetzgeber kurzfristig noch ein paar weitere Veränderungen im Gesetz untergebracht. So sollen in Zukunft Kurzzeittherapien (bis zu 24 Sitzungen) mit insgesamt 115% vergütet werden. Somit soll ein Anreiz geschaffen werden, das niedergelassene Psychotherapeut*Innen vermehrt kurze Therapie anbieten.
Weiterhin soll ab 2022 das bisherige Gutachterverfahren zur Beantragung und Genehmigung von Psychotherapie wegfallen und stattdessen Qualitätssicherungsstandards etabliert werden. Diese sollen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KÄBV) erarbeitet und durch den G-BA verabschiedet werden.

Einige Kritikpunkte

So lange wie wir auf diese Reform gewartet haben, so schnell soll sie nun umgesetzt werden. Bereits im September 2020 sollen die ersten Studiengänge starten. Eine Übergangsregelung von gerade mal 12 Jahren erschien den meisten Beteiligten als deutlich zu kurz. Das PiA-Forum Berlin forderte zum Beispiel eine Übergangsfrist von 20 Jahren, um den jetzigen Psychologiestudierenden ausreichend Freiraum zu schaffen, der durch längere Krankheitsphasen oder die Familienplanung schnell notwendig werden kann.

Weiterhin kann es aufgrund der Parallelität von Weiterbildung (PtW), Psychotherapie-Studierenden und derzeitigen Psychotherapeut*Innen in Ausbildung (PiA) in Zukunft zu einer stärkeren Konkurrenz, um die derzeitigen Plätze in den Kliniken bzgl. der Praktischen Tätigkeit kommen. Der Gesetzgeber hat dieser über die Aktivierung zusätzlicher Gelder (1000€ monatlich pro PiA) versucht zu regulieren und Anreize für die Kliniken zu schaffen. Dennoch muss in Zukunft sicher gestellt werden, dass jeder Aus- und Weiterbildende seine Ausbildung angemessen umsetzen kann. Auch wurden zwar Bezahlungsmodalitäten versucht zu regulieren, dieses ist jedoch nur halb gelungen, sodass derzeit nicht genau klar ist, was eine „Praktische Tätigkeit in Vollzeit“ bedeutet. Wir plädieren hier für eine maximale Arbeitswoche von 26 Stunden, denn daneben gilt es für Auszubildende noch Theorieseminare, Supervision und Selbsterfahrung zu bewältigen.

Im Anschluss an das Direktstudium ist eine psychotherapeutische Weiterbildung vorgesehen. Sie vermittelt (ähnlich wie heute) die Fachkunde, also das jeweilige Psychotherapieverfahren in Anpassung an die entsprechende Zielgruppe. Die Finanzierung, der größte Kritikpunkt am aktuellen Psychotherapeutengesetz und der ursprüngliche Anlass der massiven Proteste, bleibt leider weiter offen. Deshalb befürchten viele Kolleg*innen, dass die Kosten am Ende wieder an den Ausbildungskandidat*innen hängen bleiben könnten.

Weiterhin wird die enge Legaldefinition wird insbesondere von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) scharf kritisiert: „Psychotherapie“ ist nach dem Referentenentwurf nur das, was im Rahmen wissenschaftlich anerkannter Verfahren praktiziert wird. Dies schließt nach Ansicht der BPtK eine Weiterentwicklung psychotherapeutischer Heilkunde aus und wurde deshalb klar abgelehnt.

Auch das PiA-Forum hat eine offizielle Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht. Hier könnt Ihr unsere ursprünglichen Forderungen nachlesen.

Weiterführende Links:
Beschlossener Gesetzestext zur Psychotherapie-Reform ( PsychThG von 2019)
Ausbildungsaufbau nach Übergangsregelung (PsychThG von 1999)
Approbationsordnung für den neuen Psychotherapie-Studiengang (PsychThApprO von 2020)