Das pia.forum Berlin ist daran interessiert transparent und demokratisch im Interesse aller Psychotherapeut*Innen in Ausbildung im Raum Berlin zu arbeiten. Hierzu gehört auch ein klares Regelwerk. Aus diesem Grund haben wir eine Satzung für die Zukunft des pia.forum Berlin im Juni 2019 entwickelt.

Satzung für das pia.forum Berlin

§1 Name und Sitz

Das PiA-Forum hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Aufgaben

Das PiA-Forum versteht sich als Fachschaftsvertretung aller Psychologischen Psychotherapeut*Innen (PP) sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut*Innen (KJP) in Ausbildung (PiA) im Raum Berlin-Brandenburg und hat den Zweck, den kollegialen Austausch, die Vernetzung und die Verbreitung von Informationen zwischen den PiA zu fördern. Das pia.forum Berlin ist verfahrensübergreifend, überparteilich und verbandsunabhängig organisiert. Es bietet eine Plattform, um von PiA für PiA berufspolitische Informationen weiterzugeben, ausbildungsrelevante Themen zu diskutieren, die Meinungsbildung zu fördern, die Sichtbarkeit der PiA in der fachlichen sowie allgemeinen Öffentlichkeit zu erhöhen und die Möglichkeit zur Mitbestimmung zu gewährleisten.

§3 Mitgliedsbeiträge und Geldmittel

Das PiA-Forum erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliedschaft erfolgt auf Spendenbasis. Spenden von Fach- und Berufsverbänden sowie Privatpersonen können entgegengenommen werden.

§4 Mitgliedschaft

  1. Jede*r Psychologische Psychotherapeut*In (PP) sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut*In (KJP) in Ausbildung (auch PiA genannt) im Raum Berlin-Brandenburg ist zur Mitgliedschaft berechtigt. Das mit der Mitgliedschaft verbundene Stimm- und Wahlrecht endet mit erfolgreicher Approbation. 
  2. Es besteht die Möglichkeit eines Assoziiertenstatus ohne Stimm- und Wahlrecht für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*Innen bzw. weitere den in §2 genannten Zielenunterstützende natürliche Personen.“ 

§5 Organe und Organisation
§5a Mitgliederversammlung

  1. Das pia.forum Berlin lädt vier Mal pro Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Jedes Mitglied hat Rede-, Antrags-, Stimm- und Wahlrecht. 
  2. Ein Mal pro Jahr findet eine Vollversammlung statt. Hier wird der aktuelle Vorstand entlastet und ein neuer Vorstand gewählt. Die Einladung und die Tagesordnung für die Vollversammlung müssen spätestens vier Wochen vorher über den E-Mail-Verteiler verschickt und auf der Homepage des pia.forum Berlin veröffentlicht werden.
  3. Ein Mal pro Jahr findet eine Mitgliederversammlung in Kooperation mit der PiA-Vertretung der Psychotherapeutenkammer Berlin statt.

§5b Vorstand

  1. Der Vorstand des pia.forum Berlin wird einmal im Jahr gewählt. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 wahlberechtigte Teilnehmende anwesend sind.
  2. Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen – einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassenwart.
  3. Der Vorstand lädt zu den Mitgliederversammlungen ein, erstellt die Tagesordnung und ist für den Inhalt und die Gestaltung der eigenen Homepage verantwortlich.

§5c E-Mail-Verteiler

Das pia.forum Berlin unterhält einen E-Mail-Verteiler, über den die Einladungen für die Mitgliederversammlungen und relevante Informationen verschickt werden. Die Teilnahme am E- Mail-Verteiler ist an die Mitgliedschaft geknüpft und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden. Die Teilnahme am E-Mail-Verteiler ist jedoch ebenfalls ohne Mitgliedschaft möglich.


§ 6 Aufbau und Struktur des pia.forum Berlin

  1. Der Vorstand kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen und Tagesgeschäften Arbeitsgruppen gründen.
  2. Diese Arbeitsgruppen übernehmen im Auftrag und in enger Kooperation mit dem Vorstand dauerhaft oder vorübergehend Aufgaben zur Erfüllung der in §2 genannten Zwecke.
  3. Die Auszubildenden der jeweiligen Ausbildungsinstitute wählen je angebotenem Vertiefungsgebiet und Berufsgruppe (PP/KJP) einen Instituts- bzw. Kandidatensprechenden. Ihre Aufgabe ist das Herstellen, Vermitteln und Aufrechterhalten einer Verbindung zwischen Institutskanditat*Innen, Geschäftsführenden sowie Vorstand des pia.forum Berlin. Sie leiten Informationen und Interessen weiter und dienen der Meinungsbildung an den Instituten.

§7 Inkrafttreten und Verabschiedung der Satzung

  1. Diese Satzung wurde in der Versammlung des pia.forum Berlin am 26.06.2019 verabschiedet. 
  2. Diese Satzung tritt mit diesem Tag in Kraft.

§ 7 Haftung

Da das pia.forum Berlin keine eingetragene Rechtsform hat, kann es keine Haftung übernehmen.

§ 8 Datenschutzordnung

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben erhebt, verarbeitet und nutzt das pia.forum Berlin personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV). Das pia.forum Berlin ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden. Der Vorstand kann eine*n Datenschutzbeauftragte*n bestellen.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Forum nur erlaubt, sofern es aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Berlin, 26.06.2019