Berufsfelder
Nach der Approbation steht für Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eine ganze Reihe von Tätigkeitsfelder offen. Innerhalb der Berufspolitik wird immer wieder über den so genannten Approbationsvorbehalt gesprochen: Das sind Tätigkeiten, die approbierten Kolleg*innen vorbehalten sind oder sein sollten. Dies betrifft insbesondere die Gutachtertätigkeit.
Im Folgenden wollen wir euch die häufigsten Einsatzfelder für Psychologische Psychotherapeut*innen vorstellen. Wenn ihr noch eine Ergänzung oder weitere Ideen habt, schreibt einfach an berlin@piaforum.de
Klinische Tätigkeit
- Psychiatrie/ Psychosomatik: Ob im stationären oder teilstationären Bereich, Reha oder Allgemeinkrankenhaus – die meisten angestellten Psychotherapeut*innen arbeiten im klinischen Bereich. Den beruflichen Alltag kennt ihr oft aus euren eigenen Praktischen Tätigkeiten: Einzel- und Gruppengespräche, Visiten, Teamsitzungen, Arztbriefe schreiben, Diagnostik.
- Spezialisierung/ Komplementärbereich/ Konsiliardienst: Damit sind alle klinischen Tätigkeiten gemeint, die ergänzend zum somatischen Bereich bedient werden, zum Beispiel die Neuropsychologie, Psychoonkologie, Schmerztherapie oder Diabetesberatung.
Ambulante Tätigkeit
- Eigene Praxis: Die Bewerbung auf einen eigenen Kassensitz ist in Berlin meist erst mit einem Approbationsalter von fünf Jahren sinnvoll, weil es so viele Bewerber*innen gibt. In anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg, gibt es deutlich bessere Chancen für jungen Kolleg*innen auf eine eigene Praxis. Ebenfalls ein Nachteil der großen Ballungsgebiete ist die Preisentwicklung: Beim Kauf eines Kassensitzes muss Geld an die jeweiligen Abgeber*innen gezahlt werden. Und in Berlin herrscht die freie Marktwirtschaft, das heißt die Nachfrage bestimmt den Preis. Das führt dazu, dass mittlerweile bis zu 100.000,00€ für einen vollen Kassensitz gezahlt werden.
- In Anstellung: Medizinisches Versorgungszentraum (MVZ), Jobsharing Partnerschaft oder Anstellung, Entlastungsassistenz, üBAG – es gibt zahlreiche Formen der angestellten Tätigkeit bei niedergelassenen Kolleg*innen in der Praxis. Da in Berlin die Nachfrage in der Regel größer ist als das Angebot, sollte man die vertraglichen Konditionen genau prüfen: Wie sind Urlaub und Krankheit geregelt? Gibt es eine realistische Mindest- und Höchstarbeitszeit pro Woche? Wie hoch ist der Stundenlohn? Werden Honorarnachzahlungen an die Juniorkolleg*innen weitergeleitet? Gibt es eine Aussicht auf Übernahme des Kassensitzes und wenn ja, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen?
- Kostenerstattung: Bis vor einigen Jahren war dieses Berufsfeld gerade in „unterversorgten“ Gebieten wie Berlin sehr gefragt. In den letzten Jahren werden die Krankenkassen jedoch zunehmend strenger und erhöhen den Druck auf die niedergelassenen Kolleg*innen und Kostenerstatter*innen durch vermehrte MDK-Anforderungen oder Ablehnungen. Das Prinzip dieses Arbeitsmodells ist die reale Unterversorgung: Wenn eine notwendige medizinische Leistung nicht innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes vom Kassensystem erbracht werden kann, dürfen die Patient*innen die Leistung selbstständig „einkaufen“ und sich die Kosten im Nachhinein von der Krankenkasse erstatten lassen.
- Privatpraxis/ Selbstzahler: Allen approbierten Psychotherapeut*innen steht natürlich die Möglichkeit offen, Patient*innen privat zu behandeln, das heißt die Kosten werden direkt und ohne Erstattung durch die Krankenkassen von Patient*innen selbst getragen. Abgerechnet werden muss nach dem EBM, also den offiziellen Krankenkassensätzen. Ein gegenseitiges „Unterbieten“ ist verboten.
Beratung, Weiterbildung und Gutachten
- Psychologische Beratung, Familien- und Sozialberatung, Verkehrsberatung: Es gibt zahlreiche Felder, in denen psychologisch-psychotherapeutische Beratungen gefragt sind. Da es sich jedoch oft um „traditionelle“ Sozialarbeiter*innenstellen handelt, werden sie meistens schlechter bezahlt.
- Forensik: Für den Strafvollzug oder die Wiedereingliederungshilfe nach der Entlassung werden Psychotherapeut*innen gesucht, die Gewalt- und Sexualstraftäter im Rahmen von Diagnostik und Sozialtherapie umfangreich behandeln. Auch forensische Krankenhäuser mit vermindert schuldfähigen Insass*innen bieten psychiatrisch-psychotherapeutische Handlungsfelder.
- Gutachter*innentätigkeiten: Das Familiengericht sucht psychologische Gutachter*innen zur fachlichen Einschätzung der Erziehungskompetenz und Kindeswohlgefährdung, der TÜV führt MPU durch, Strafgerichte wollen wissenschaftlich fundierte Bewertungen der Schuldfähigkeit oder Unternehmen geben eine psychologische Begutachtung von Personalentwicklungsmöglichkeiten in Auftrag. Hierbei handelt es sich in der Regel um selbstständige Tätigkeiten mit mehr oder wenig klar definierten Qualifikationsvoraussetzungen. Oft ist eine aufwändige Akquise von Aufträgen und Zusatzqualifikationen notwendig.
- Erwachsenenbildung: Dozent*innentätigkeiten an der Uni, in privaten Schulen, für das Arbeitsamt, in psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten oder in Berufsförderwerken für chronisch psychisch Kranke – dieses Berufsfeld ist weit und vielseitig.
Ausführliche Interviews mit Vertretern verschiedener Berufsfelder findest du zum Beispiel im Kammerbrief der Psychotherapeutenkammer Berlin in der Reihe „Berufsbilder für Psychotherapeut*innen“ (ältere Ausgaben können im Mitgliederbereich eingesehen werden).