PiA werden:

Vor Ausbildungsbeginn

Du überlegst Psychologische  Psychotherapeut*In bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*In zu werden und hast eine Menge Fragen dazu? Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit all den Themen, die vor Ausbildungsbeginn relevant für Dich sein könnten. Was gibt es also zu bedenken?

Psychologische Psychotherapeut*Innen (PP) für die Behandlung von erwachsenen Personen benötigen als Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit Master- oder Diplom-Grad. Psychologische Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (KJP), welche sich der Behandlung von Menschen bis zum 21. Lebensjahr verschrieben haben, brauchen einen Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie oder Sozialpädagogik. Als Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) unterliegst du der aktuellen Ausbildungsregelung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999. Wie diese gestaltet ist, findest auf unserer Seite zum „Ausbildungsaufbau“.

Die theoretische und ambulante Ausbildung findet in sogenannten Ausbildungsinstituten statt. In Berlin gibt es hierzu aktuell 25 Institute mit unterschiedlichen Profilen. Was bei der Wahl des Institutes zu berücksichtigen ist, findest Du in unserem „Institutsvergleich“.

Dem nicht genug musst Du dich vor Ausbildungsbeginn auf ein Psychotherapieeichtlinienverfahren festlegen. Aktuell sind Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie Systemische Psychotherapie in Deutschland zur Behandlung zugelassen. Die Wahl des Verfahrens kann auch mit der Wahl einer eigenen Behandlungsphilosophie verglichen werden. In unserem Abschnitt zur „Verfahrenswahl“ findest du eine genaue Beschreibung hierzu.

Derzeit wird viel über die Reform der Psychotherapieausbildung gesprochen. Durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) von 2019 verändert sich die Ausbildung hin zu einem Direktstudium in Psychotherapie an Universititäten mit Master-Abschluss, welcher gleichzeitig die Approbation enthält. Anschließend ist dann eine psychotherapeutische Weiterbildung (PtW) notwendig, welche zur Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigt. Informationen hierzu findest du in unserer Sektion zur „Ausbildungsreform“.

Hast Du weitere Fragen zur Psychotherapieausbildung und keine Antworten bisher gefunden? Dann schreibe und gerne eine Mail an berlin@piaforum.de.