Berufspolitik to go
BuKo, KBV, BPtK, G-BA, DPT u.v.m.: Der Einstieg in den Dschungel der psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Deutschland ist oft schwierig. Eine große Anzahl von Akteuren, zahlreiche Abkürzungen und komplizierte Verbindungen untereinander erscheinen am Anfang manchmal wie unübersichtlich. Um allen Neueinsteigern und Interessierten einen ersten Überblick zu geben, haben wir für euch ein Schaubild erstellt. Zugunsten der Übersichtlichkeit fehlen einige Institutionen gänzlich und manche Zusammenhänge sind stark vereinfacht dargestellt.

- Fachverbände (Ausrichtung auf Fachbereiche wie Gruppenpsychotherapie/ Psychoanalyse/ Schematherapie o.a.) und Berufsverbände (berufsgruppenübergreifend) bilden Listen für die Kammerwahlen (=“Parteien“ in einer Demokratie)
- Gewerkschaften (insbesondere verdi) = Vertretung der angestellten Psychotherapeut*innen gegenüber den Arbeitgebern, Verhandeln von Tarifverträgen und Organisation von Streiks (PiA haben oft keinen sozialrechtlichen Status/ Arbeitsvertrag -> kein Streikrecht)
- regionale Länderkammern und die deutschlandweite Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) -> bilden Ausschüsse und Arbeitsgruppen, PiA mit Gast-Status/ freiwilliger Mitgliedschaft -> wählen PiA-Vertretung -> aktive Mitwirkung in Ausschüssen und Delegiertenversammlung (Rede- und Antragsrecht, teilweise sogar Stimmrecht)
- alle Länderkammern entsenden Delegierte zum -> Deutschen Psychotherapeutentag (=DPT), dem obersten Beschlussgremium der psychotherapeutischen Selbstverwaltung, findet 2x/Jahr statt
- PiA der 25 Berliner Ausbildungsinstitute wählen Instituts- oder Kandidatensprecher -> nehmen mit allen interessierten PiA am PiA-Forum teil (=PiA-Vertretung gegenüber den Instituten und der Berufspolitik)
- Bundeskonferenz PiA (=BuKo)=deutschlandweites Treffen der PiA-Vertreter*innen aus den einzelnen Länderkammern
- PiA-Politik-Treffen = deutschlandweites Treffen für alle Interessierten zum Thema Psychotherapie-Ausbildung (Vernetzung, Information), finanzielle Unterstützung durch Verbände
- Bundesärztekammer = bundesweite Kammer der Ärzte
- Kassenärztliche Vereinigung (KV) -> je Bundesland bzw. bundesweit KBV (=Kassenärztliche Bundesvereinigung) als übergeordnete Stelle -> regelt und kontrolliert die ambulante Versorgung (Psychotherapeuten/Ärzte/ Zahnärzte mit Kassensitz)
- Ärzte/ Psychotherapeuten/ Krankenkassen bilden den Zulassungsausschuss -> Bewerbungsstelle für einen eigenen Kassensitz/ Anstellung bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen in der Praxis
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) -> zuständig für bundesweite Belange, z.B. das Staatsexamen und die einheitliche Regelung des Direktstudiums
- Gesundheitsausschüsse der Länder -> Bildung ist Ländersache, deshalb haben die Bundesländer (versammelt im Bundesrat) das letzte Wort bei diesen Themen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) = oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten/Psychotherapeuten/Krankenhäusern/ Krankenkassen -> bestimmt den Leistungskatalog= EBM (=Einheitlicher Bewertungsmaßstab=welche Gesundheitsleistung wird wie bezahlt)
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP) -> wissenschaftliche Beurteilung (neuer) Therapieverfahren, Zusammensetzung durch Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer -> Erkenntnisse fließen in den G-BA
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG) = Regelung über Berufsausübung und Approbation, verabschiedet 1998
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) = Regelung zu Inhalt und Aufbau der Ausbildung, verabschiedet 1998
- Psychotherapierichtlinie = vom G-BA verabschiedete, detaillierte Regelung über die Ausübung von Psychotherapie, z.B. Stundenkontingente und Antragsverfahren
- Psychotherapievereinbarung = von KBV und GKV-Spitzenverband verabschiedetes Regelwerk zur Anwendung und Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinie, z.B. zum Konsiliarverfahren oder der fachlichen Befähigung
- GKV-Spitzenverband = Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen