Berufspolitik to go

BuKo, KBV, BPtK, G-BA, DPT u.v.m.: Der Einstieg in den Dschungel der psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Deutschland ist oft schwierig. Eine große Anzahl von Akteuren, zahlreiche Abkürzungen und komplizierte Verbindungen untereinander erscheinen am Anfang manchmal wie unübersichtlich. Um allen Neueinsteigern und Interessierten einen ersten Überblick zu geben, haben wir für euch ein Schaubild erstellt. Zugunsten der Übersichtlichkeit fehlen einige Institutionen gänzlich und manche Zusammenhänge sind stark vereinfacht dargestellt. 

Übersicht der berufspolitischen Gremien für Psychotherapeut*Innen & PiA

  • Fachverbände (Ausrichtung auf Fachbereiche wie Gruppenpsychotherapie/ Psychoanalyse/ Schematherapie o.a.) und Berufsverbände (berufsgruppenübergreifend) bilden Listen für die Kammerwahlen (“Parteien“ in einer Demokratie)
  • Gewerkschaften (insbesondere verdi) übernehmen die Vertretung der angestellten Psychotherapeut*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen, die Verhandlung von Tarifverträgen und die Organisation von Streiks (PiA haben oft keinen sozialrechtlichen Status / Arbeitsvertrag und somit kein Streikrecht)
  • Regionale Länderkammern und die deutschlandweite Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bilden Ausschüsse und Arbeitsgruppen. PiA können mit einer freiwilligen Mitgliedschaft und durch die gewählte PiA-Vertretung teilhaben, die aktiv in Ausschüssen und der Delegiertenversammlung mit Rede- und Antragsrecht, teilweise sogar mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Alle Länderkammern entsenden Delegierte zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT), dem obersten Beschlussgremium der psychotherapeutischen Selbstverwaltung. Dieser findet 2x/Jahr statt.
  • PiA der 25 Berliner Ausbildungsinstitute wählen Instituts- oder Kandidatensprecher*innen. Diese nehmen möglichst mit allen interessierten PiA am PiA-Forum (PiA-Vertretung gegenüber den Instituten und der Berufspolitik) teil.
  • Die Bundeskonferenz PiA (BuKo) ist ein deutschlandweites Treffen der PiA-Vertreter*innen aus den einzelnen Länderkammern.
  • Das PiA-Politik-Treffen ist ein deutschlandweites Treffen für alle Interessierten zum Thema Psychotherapie-Ausbildung (Vernetzung, Information). Dieses wird durch Verbände finanziell unterstützt.
  • Die Bundesärztekammer ist die bundesweite Kammer der Ärzte.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) tritt je Bundesland bzw. bundesweit KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) als übergeordnete Stelle auf und regelt und kontrolliert die ambulante Versorgung (Psychotherapeut*innen/Ärzt*innen/ Zahnärzt*innen mit Kassensitz)
  • Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenkassen bilden den Zulassungsausschuss. Dies ist die Bewerbungsstelle für einen eigenen Kassensitz und die Anstellung bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen in der Praxis.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für bundesweite Belange, z.B. das Staatsexamen und die einheitliche Regelung des Direktstudiums.
  • Die Gesundheitsausschüsse der Länder (versammelt im Bundesrat) haben das letzte Wort bei diesen Themen, da Bildung Ländersache ist.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen/Krankenhäusern/ Krankenkassen und bestimmt den Leistungskatalog und den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und legt somit fest, welche Gesundheitsleistung wie bezahlt wird.
  • Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) dient der wissenschaftlichen Beurteilung (neuer) Therapieverfahren und ist durch die Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer zusammengesetzt. Die Erkenntnisse des WBP fließen in den G-BA.
  • Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999 umfasst die Regelungen über die Berufsausübung und Approbation.
  • Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) regelt den Inhalt und den Aufbau der Ausbildung.
  • Die Psychotherapierichtlinie ist die vom G-BA verabschiedete, detaillierte Regelung über die Ausübung von Psychotherapie, z.B. zu Stundenkontingenten und zum Antragsverfahren.
  • Die Psychotherapievereinbarung ist ein von der KBV und dem GKV-Spitzenverband verabschiedetes Regelwerk zur Anwendung und Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinie, z.B. zum Konsiliarverfahren oder der fachlichen Befähigung.
  • Der GKV-Spitzenverband ist der Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen.