der Ausbildung
Auf Grund der prekären finanziellen Situation haben einige PiA eine beeindrucke Kreativität entwickelt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wir können hier nur einen kleinen Teil der möglichen Finanzierungen vorstellen. Außerdem handelt es sich oft um Einzelfallentscheidungen und allgemeine Empfehlungen sind kaum möglich.
- BAföG: Wenn man die Ausbildung offiziell in Vollzeit (also innerhalb von drei Jahren) absolviert, hat man theoretisch Anspruch auf BAföG. Welche Summen man nach der Ausbildung zurückzahlen muss, ändert sich alle paar Jahre. Als Voraussetzungen muss die Ausbildung direkt in Anschluss an das Studium angeschlossen werden. Ausnahmeregelungungen gibt es für die Erziehung von Kindern, familiäre Pflegefälle oder sonstige Härtefälle, welche eine direkte Aufnahme der Ausbildung verhindern. BAföG kann genehmigt werden solange sich der/die Antragsteller*in zu Beginn der Ausbildung unter dem 30. Lebensjahr (29 Jahre, 11,9 Monate) befindet. Der Antrag ist in jedem Fall beim Amt für Ausbildungsförderung beim Wohnort der Eltern zu stellen.
-> Weitere Infos zum BaföG findet Ihr auf der offiziellen Website. Dabei hilft es auch sich an die kostenlose BAföG-Hotline zu wenden. Eine Vorlage bzgl. der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung zum besseren Verständnis der PiA-Situation für die Sachbearbeitenden könnt Ihr hier downloaden. - Bildungskreditprogramm der Bundesregierung: Das Bildungsprogramm der Bundesregierung ist eine einfache Methode, ein Bildungsdarlehen bei der staatlichen KfW-Bank zu beantragen. Dieses ist sehr leicht online zu beantragen und kann mit BAföG kombiniert werden. Ihr könnt hier monatlich 100€, 200€ oder 300€ über bis zu zwei Jahren erhalten. Die erste Rückzahlung muss vier Jahre nach Kreditaufnahme erfolgen. Bitte beachtet aktuell gestiegene Zinssätze und informiert euch gut, ob eine Verschuldung für euch infrage kommt. Weitere Infos gibt es hier.
- Privater Bildungskredit: Große Banken, aber auch gerade die Apotheker- und Ärztebank, bieten zinsgünstige und relativ unbürokratische Kredite an, mit denen man einen Teil der Ausbildungskosten decken oder kurzfristig „Durststrecken“ überbrücken kann. Das Geld muss natürlich wie bei einem „normalen“ Kredit im Verlauf zurückgezahlt werden.
- Erspartes: Da die meisten Studierenden (insbesondere bei den steigenden Lebenshaltungskosten) kaum Vermögen aufbauen können, handelt es sich hier eher um ein „Startkapital“.
- Nebenjob: Die PT muss nicht selten an vier Tagen pro Woche abgeleistet werden. Dazu kommen Seminare am Wochenende oder abends. Einen passenden Nebenjob zu finden, der auch noch ausreichend bezahlt wird, ist oft gar nicht so einfach. Beliebt sind deshalb flexible Modelle wie Einzelfallhilfe oder (in den letzten Jahren vermehrt) Online-Beratung.
- Partner*innen / Eltern: Gut verdienende Eltern oder Partner*innen sind natürlich die beste Voraussetzung, um sich voll auf die Ausbildung zu konzentrieren und gleichzeitig einen angemessenen Lebensstandard zu erhalten ☺
- Arbeitslosengeld (ALG1): Zur Überbrückung zwischen PT und Ambulanzzeit und zum Start der Ambulanzzeit erfüllen PiA häufig die Voraussetzungen zum Bezug von ALG I. Hier geht es zu einer Übersicht der Zugangsvoraussetzungen und des Ablaufs. Wenn ihr in der Ambulanz mehr Patient*innen aufnehmt und über die 14,9 Wochenarbeitsstunden kommt, die die Obergrenze des ALG I darstellen, ist es möglich, Bürgergeld zu beantragen. Aufstockung von Gehalt z.B. während PT1 Während Arbeitslosigkeit z.B. während PT-Suche, wenn du in den letzten 30 Monaten weniger als 12 Monate gearbeitet hast und demnach kein Arbeitslosengeld beziehen kannst das ALG I nicht ausreicht.
- Bürgergeld: Beantragung geht sehr einfach online: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/buergergeld-beantragen. Es ist leider immer noch oft so, dass Bürgerinnengeld bei PiAs nicht bewilligt wird, weil Betreuerinnen nicht wissen was PiAs sind. Es dauert meistens länger bis das Bürger*innengeldbewilligt wird dann kriegt man es rückwirkend ausgezahlt.
- Bürgerinnengeld beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
- Merkblatt der BfA zum Bürgergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-buergergeld_ba043375.pdf
- Unabhängige Ressource zum Bürgergeld: https://hartz4widerspruch.de/rechner/
- Unabhängige Beratung zum Bürgergeld: https://www.beratung-kann-helfen.de/beratung/beratungstellen/buergergeld
- Unabhängiger Bürgergeldrechner: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/aufstockung-rechner
- Wohngeld: Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus, ALG1 und Wohngeld gleichzeitig möglich. Beantragen, wenn man zusätzliche Unterstützung bei der Deckung der Wohnkosten braucht, auch wenn man arbeitet und ein Einkommen hat.
- Wohngeld beantragen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/
- Wohngeldrechner: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Informationen & Beratung zum Wohngeld: https://www.sovd.de/sozialberatung/wohngeld
- Klagen: Mit Hilfe eines Vergleichs kann man versuchen, nach seiner PT einen Teil des Lohnes zurückzufordern. Hierzu ist eine lückenlose Dokumentation (insbesondere in Krankheits- und Urlaubszeiten) notwendig sowie ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis. Spezialisierte Anwalt*innen oder deine Gewerkschaft helfen dir hier weiter. Eine Anleitung zum Stellen von Klagen bzgl. des Einkommens gibt es hier zum Download. Hilfreiche Erfahrungsberichte gibt es außerdem hier: FAQ Klage erheben des VPP / Urteil_Hamm_1 / Urteil_Hamm_2 / Kommentar einer Anwältin zum Charakter der Praktischen Tätigkeit, Arbeit oder Lernen, 2013 (PDF).
- Stipendium: Wenn du im Studium bereits von einer Stiftung gefördert wurdest, lohnt es sich, dort auch eine Förderung für die Ausbildung zu beantragen. Einen Überblick über die Begabtenförderungswerke findest du hier.
Wenn ihr noch eine Ergänzung oder weitere Tipps für Fördermöglichkeiten der Ausbildung habt, schreibt einfach an berlin@piaforum.de

