Informationen zum beschlossenen Direktstudium Psychotherapie ab 01.09.2020 sowie zur Ausbildungsreform findet Ihr hier.

Aufbau der Ausbildung „Psychologische Psychotherapie“

Nach dem Studium (in der Regel Psychologie) kannst du die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in beginnen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können im Grundberuf auch Pädagogik oder Sozialpädagogik studiert haben. Der Umfang und Aufbau dieser postgradualen Ausbildung ist im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) geregelt. Die Angaben, die hier aufgeführt sind, sind Mindestvorgaben, das heißt es kann je nach Institut und Vertiefungsgebiet zusätzliche Vorgaben geben. Grundsätzlich kann die Ausbildung in Vollzeit (3 Jahre) oder berufsbegleitend (5 Jahre) absolviert werden. Nach erfolgreichem Absolvieren der Ausbildung sowie der staatlichen Abschlussprüfung ist eine Approbation als Psychologische Psychotherapeut*in vorgesehen. Aktuell anerkannte Richtlinien-Verfahren sind: die Psychoanalyse (AP), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), Systemische Psychotherapie (SYS) sowie die Verhaltenstherapie (VT). 

Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.200 Stunden und ist unterteilt in folgende Abschnitte: 

  • Theorie (mind. 600 Stunden)
  • Praktische Tätigkeit 1 und 2 (1200 Stunden + 600 Stunden)
  • Selbsterfahrung (mind. 120 Stunden)
  • Praktische Ausbildung (mind. 600 Stunden)
  • Supervision (mind. 150 Stunden, davon mind. 50 in Einzelsupervision)
  • Freie Spitze (etwa 900 Stunden)

Theorie

Parallel zu deinen praktischen Ausbildungsanteilen wirst du abends oder am Wochenende Theorieseminare besuchen, insgesamt mindestens 600 Stunden lang. Manche Ausbildungsinstitute haben sehr enge Stundenpläne und achten streng auf die Einhaltung. Andere bieten mehr Seminare als nötig an und lassen dir damit größere Freiheiten bei der Auswahl und Ausgestaltung.

Praktische Tätigkeit 1 und 2

Der größte Teil der Ausbildung sind die beiden Praktischen Tätigkeiten (PT). Die PT1 muss in einer psychiatrischen Einrichtung, meist einem Krankenhaus, absolviert werden. Die PT2 ist für den psychosomatischen oder ambulanten Bereich vorgesehen. Die Ausbildungsinstitute haben eine Liste mit Kooperationspartner*innen, bei denen du deine PT machen kannst. In Einzelfällen kann man sich selbst eine Einrichtung suchen und diese (unbedingt vor Beginn) anerkennen lassen. In Berlin, wo es sehr viele Ausbildungsinstitute gibt, dauert die Suche nach einem PT-Platz oft länger (insbesondere bei der PT1), sodass ein großer Vorlauf oder sogar das Absolvieren in einem anderen Bundesland ratsam erscheinen. Die PT2 kann auch vor der PT1 absolviert werden, das kann Wartezeiten verkürzen und die Chancen auf einen PT1-Platz erhöhen. Schaut auf der Suche nach PT-Stellen gerne bei unserem Klinikvergleich vorbei!
Neu ist, dass PT 1 und PT2 in weniger als einem Jahr bzw. 6 Monaten abgeschlossen werden können, jedoch mindestens 12 Wochen dauern müssen.

Selbsterfahrung

Mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung sind Pflicht. In der VT werden diese Stunden oft im Gruppensetting absolviert (zum Beispiel an fünf Wochenendterminen verteilt über die gesamte Ausbildungszeit oder über mehrere Monate an einem Abend pro Woche). In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet zusätzlich Einzelselbsterfahrung statt, die in der Regel extra vergütet werden muss. Ob diese Kosten bereits in deinen Ausbildungsgebühren enthalten sind, erfährst du bei deinem Institut. In der Psychoanalyse müssen Ausbildungskandidat*innen zusätzlich eine so genannte Lehranalyse machen.

Praktische Ausbildung (Ambulanz)

Nachdem du eine bestimmte Anzahl von PT-Stunden und Theorieseminaren (meist 2100 Stunden) absolviert hast, kannst du die Zwischenprüfung an deinem Institut absolvieren. Diese ist von Institut zu Institut sehr unterschiedlich organisiert. Manchmal ist es eher ein „kollegiales Fachgespräch“, manchmal sitzen dir mehrere Prüfer gegenüber und testen dein Wissen. Bei erfolgreichem Abschluss erhältst du die vorläufige Behandlungserlaubnis. Mit dieser kannst du deine (mindestens 600 Stunden) Praktische Ausbildung (Ambulanz) beginnen. Deine Behandlungseinheiten werden von den Krankenkassen vergütet, wobei die Höhe der ausgezahlten Honorare von Institut zu Institut teils stark variiert. Die Praktische Ausbildung ist auf maximal 800 Stunden begrenzt und wird durch die regelmäßige Supervision begleitet. Einen Vergleich der von den Instituten ausbezahlten Honorare kannst du unserem Institutevergleich entnehmen.

Supervision

Deine Praktische Ausbildung wird begleitet von mindestens 150 Stunden Supervision. Meist findet ein Teil dieser Stunden im Gruppensetting statt. Auch die ambulanten Stunden über die 600 „Pflichtstunden“ hinaus müssen im Verhältnis 1:4 supervidiert werden. Wie viele Supervisionsstunden bereits in deinen monatlichen Ausbildungsgebühren enthalten sind, hängt von deinem Institut ab. In der Regel kannst du in einer Einzelsupervision zwei Patient*innen einbringen, in einer Gruppensupervision drei. Eine Supervisionseinheit sind 45 Minuten, die Gruppensupervision dauert je nach Teilnehmendenanzahl drei oder vier Supervisionseinheiten.

Freie Spitze

Begleitend zu deiner Ausbildung wirst du etwa 900 Stunden „Selbststudium“ (= Freie Spitze) ableisten. Manche Institute haben hier strenge Vorgaben (protokollierte Lerngruppen, Literaturstudium, zusätzliche Seminare oder ähnliches), andere überlassen dir die konkrete Ausgestaltung selbst. Diese Stunden sind dafür gedacht, um auf die 4.200 Stunden Ausbildung zu kommen.

Abschlussprüfung (Staatsexamen)

Am Ende deiner Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die zwei Mal pro Jahr angeboten wird. Die Anmeldung für die Prüfung wird beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) eingereicht und kostet ca. 100€. Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem schriftlichen Staatsexamen (im Stichwort- und Multiple-Choice-Format), einer mündlichen Prüfung und der Prüfung deiner praktischen Ausbildung (ambulanten Therapien). Für letztere schreibst du deine so genannten Falldokumentationen (mindestens zwei lange Fälle und ggf. bis zu vier weitere kürzere Fälle). Tipps und Informationen zur Prüfung findest du auf unserer Homepage im Abschnitt „Abschlussprüfung (von PiA zu PiA)“.

Und dann?

Mit den Nachweisen über deine absolvierten Ausbildungsinhalte und deine Prüfungsnoten wendest du dich wieder ans LaGeSo. Dort beantragst du deine Approbation (=Behandlungserlaubnis) und gleichzeitig die Fachkunde (dein Vertiefungsgebiet), Kostenpunkt nochmal ca. 140€. Dann heißt es erstmal: Herzlichen Glückwunsch! Du hast es geschafft! Ein langer, beschwerlicher Weg liegt hinter dir und das solltest du dringend feiern.

Wie es danach weitergehen kann, findest du auf unserer Homepage im Bereich „Nach der Approbation“.