Nach zwei Urteilen des Bundessozialgerichts wurden die Honorare für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen rückwirkend deutlich erhöht – um insgesamt 10%. Das führt dazu, dass eine Einzelsitzung seit 1. Januar 2019von den Krankenkassen mit 99,78€ vergütet wird. Einige Ausbildungsinstitute haben bereits angekündigt, diese Erhöhung vollständig an die PiA weiterzugeben, andere zögern noch.
Das pia.forum Berlin fordert alle Ausbildungsinstitute auf, die PiA fair an dieser Honorarerhöhung zu beteiligen. Die Ausbildungskandidat*innen sind durch die mangelhafte Bezahlung der Praktischen Tätigkeit an Berliner Kliniken sowieso unverhältnismäßig finanziell belastet, sodass eine entsprechende Kompensation in der Ambulanzzeit umso notwendiger ist.
Bitte um Rückmeldung
Das PiA-Forum bittet alle PiA um eine Rückmeldung, welche Institute die Honorarerhöhung weiterleiten und welche nicht (berlin@piaforum.de). Sprecht eure Ambulanzleitungen an und fordert Transparenz! Ihr finanziert mit euren Honoraren einen Großteil des Ambulanzalltags. Ihr habt ein Recht darauf zu erfahren, was mit dem Geld geschieht!
Was ist der EBM-Punktwert?
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Katalog, in dem alle medizinisch-psychotherapeutischen Leistungen aufgeführt werden, die in Deutschland mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Jeder Leistung ist in Abhängigkeit vom Aufwand ein Punktwert zugeordnet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verhandeln regelmäßig darüber, wie viel Geld ein Punkt „wert“ ist. Danach bemisst sich dann das Honorar für eine einzelne Leistung.
Die aktuellen EBM-Tabellen für alle Arztgruppen kannst du jederzeit auf der Homepage der KBV nachlesen (https://www.kbv.de/html/ebm.php).
19.08.2019