Auf Anfrage von Frau Klein-Schmeink (MdB Die Grünen/Bündnis90) stellt das Bundesministerium für Gesundheit klar, dass bei der Vergütung der verpflichtenden 1000,- € in der Praktischen Tätigkeit 1 (PT1) auch der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung durch Kostenträger refinanziert werden muss. Das heißt, dass Kliniken für die Personalkosten ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten und somit keine Extrakosten für eingestellte PiA erleben.
Dieses steht entgegen der Argumentation von Kliniken, dass diese durch die überholte Einstellung vieler PiA zusätzliche Kosten tragen müssten. Dieses Argument darf somit bei der Suche nach einem PT1 entkräftet werden.
Die genauen Informationen findet ihr hier: https://www.klein-schmeink.de/data/user/PDF-Dokumente/Schriftliche_Fragen/AntwBuRegSF10_20_zwei_Refinanzierung_Reform_Psychotherapeutenausbildung.pdf