FLYER: Wichtiges zur Suche nach einer PT1-Stelle

An alle PsychologInnen in psychotherapeutischer Ausbildung, die sich aktuell auf der Suche nach einer PT1-Stelle befinden oder kurz vor Vertragsabschluss stehen:

1000€ mehr für die PT1 ab September 2020

Vor einem Jahr wurde das neue Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet und demnächst tritt eine der wenigen Übergangsregelungen für uns PiA in Kraft. Die Krankenkassen refinanzieren ab September 2020 die PT1 mit 1000€*. Nach der PiA-Studie 2019 von Nübling et al. verdienten 80% der PiA bisher weniger als 1000€. Unser Klinikvergleich 2019 ergab einen mittleren Verdienst von 600€ (Median) in Berlin. Dies wird oft damit begründet, dass unsere Leistungen aufgrund der fehlenden Approbation nicht abrechenbar sind. Dass 80% der PiA der Auffassung sind, in der PT1 praktisch eine Vollzeitkraft ersetzt zu haben und 90% erbrachte Leistungen dokumentierten, steht damit offensichtlich im Widerspruch.

Dass die praktische Tätigkeit keineswegs ein „Praktikum“ darstellt, müsste mittlerweile jedem klar sein. Wir erbringen Leistungen und arbeiten zumeist unter desaströsen Bedingungen, für kleines Taschengeld. Berichte über geteilte Büros mit vielen weiteren PiA, fehlenden Räumen für Einzelgespräche und seltener Supervision, sind in Berlin nicht unüblich. Wir PiA ersetzen Vollzeitkräfte und werden dafür mit wenigen Euros vergütet. wirmöchten hiermit nochmals auf unseren Klinikvergleich aufmerksam machen. Dort könnt ihr euch über den bisherigen Verdienst in den Kliniken erkundigen. Ab dem 01.09.2020 sollte sich dieser Verdienst also um die refinanzierten 1000€ erhöhen.

Mit der Refinanzierung haben wir nun endlich die Chance auf eine Vergütung, mit der zumindest Lebensunterhalt und ggf. Institutsgebühren abgedeckt werden können. Wir bitten nun alle PiA darum, die weiter unten aufgeführte Kalkulation in Gesprächen zu vertreten und sich nicht als PraktikantIn in Ausbildung, sondern als PsychologIn in Ausbildung zu positionieren. Ebenfalls fordern wir Klinikenausdrücklich dazu auf, diese 1000€ in der PT1 zu kumulieren und keinesfalls als Ersatz für die bisherige Vergütung anzusehen.

Kurz: Wer bisher 850€ monatlich zahlte, wird nun 1850€ zahlen können.** Gute Arbeitskraft muss gut entlohnt werden- denn Entlohnung ist Wertschätzung!


Im Folgenden eine kurze und logische Berechnung des angemessenen Gehaltes***. Diese soll als Orientierung dienen.

  • PT1 in Vollzeit (26 Stunden / Woche)
  • Angelehnt an TVöD E 13 verdienen Master-PsychologInnen bei einer klinischen60%-Stelle 2400€ brutto.
  • Abzüglich der Supervisionskosten und Betreuung ergeben sich daraus mindestens1800€, eher 2000€ brutto.
  • Damit liegen PiA mit fast 14€/Stunde wenigstens über dem Mindestlohn.

To-Do ́s für PiA, die sich eine faire Anstellung wünschen:

  • es MÜSSEN Supervisionsstunden angeboten werden. Dies ist die größte Säule derBetreuung innerhalb der psychotherapeutischen Weiterbildung während derKlinikstelle
  • Gute Betreuung und Einarbeitung sind das A und O. Es sollte von Anfang an klarsein, wer AnsprechpartnerIn ist und somit verantwortlich für eure Eingliederung
  • Nehmt keine Stelle an, die sich nun im Zuge der finanziellen Reform nicht klar positioniert. Es ist wichtig, in einer Klinik zu arbeiten, dessen Mitarbeiter, Chefs etc. eine wertschätzende Haltung unserem Berufsstand gegenüber mitbringen. Dies zeigt sich unter anderem in der Bezahlung. 1800€ brutto bei 26h/Woche solltenmindestens vergütet werden (s.o.).
  • Dieses Informationsschreiben sollte an KollegInnen und Vorgesetzte weitergeleitetwerden.Eine Klinik, die trotz der Refinanzierung der Krankenkassen insgesamt 1000€ zahlt, vergütet nun schlichtweg nichts mehr aus der eigenen Tasche. Somit würde sich das Problem eher verschärfen. Die Refinanzierung galt der Verbesserung der Bedingungen von Auszubildenden, nicht doch der kompletten finanziellen Entlastung der Kliniken! All die Protestbewegungen und Stimmen für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung von damals 150€ auf 850€, welche erfolgreich erkämpft wurden, drohen somit in Vergessenheit zu geraten.

Seid mutig! Unsere Arbeit ist mehr wert. Wir sind mehr wert.
Bitte positioniert euch, denn nur in kollektivem Schritt wird sich etwas ändern.

Euer pia-Forum Berlin

Beachte!: Dieses Gesetz greift nur bei Institutionen, die dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unterliegen. Reha-Einrichtungen sowie ärztliche und psychotherapeutische Praxen sind somit von der Reform ausgeschlossen.

UNSEREN FLYER ZUR 1000€-REGELUNG FINDET IHR AUCH HIER ZUM VERTEILEN ALS DOWNLOAD!

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Quellen:

Nübling, Rüdiger (2019). Psychotherapeutinnen 1 in Ausbildung (PiA) in den Abschnitten Praktische Tätigkeit I und II – Ergebnisse der PiA-Studie 2019

Pia-Forum Berlin (2019). Klinikvergleich: https://piaforum.de/klinikvergleich/ 

* PsychThG Abschnitt 7 § 27 Abschluss begonnener Ausbildungen: https://www.buzer.de/gesetz/13617/b33129.htm

** § 3 Absatz 3 Satz 4 Nr. 7, S. 5 BPflV: „Die Regelung gewährleistet, dass die Vergütungen, die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer nach § 27 Abs. 4 des Psychotherapeutengesetzes für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychothera- peuten und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeuten (sog. praktisches Jahr) von psychiatrischen oder psy- chosomatischen Krankenhäusern erhalten, in Höhe des Mindestbetrages von 1.000 Euro pro Monat erhöhend in die Vereinbarung des Krankenhausbudgets (Gesamtbetrags) einfließen. Dadurch erfolgt, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Ausbildungsvergütung, die eine Ausbildungsteilnehmerin oder einAusbildungsteilnehmer vom Krankenhaus erhält, eine Refinanzierung der Mindestausbildungsvergütungen nach § 27 Absatz 4 des Psychotherapeuten– gesetzes in Höhe von 1.000 Euro pro Monat durch die Kostenträger während dieser Zeiträume.“

*** Auszug aus Informationsschreiben bzgl. der Ausbildungsvergütung, Bundespsychotherapeutenkammer: „Dieses Verständnis findet seinen Niederschlag beispielsweise im Tarifvertrag vom 12. Juli 2018 über die Vergütung für die PiAs an den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm. Vereinbart worden ist ein Entgelt abhängig vom Studienabschluss in Anlehnung an Entgeltgruppe 9 bzw. 13 bei „einer regelmäßigen Ausbildungszeit von mindestens 26 Stunden wöchentlich (VolIzeitausbildung)“ „Ein Tarifvertrag ist zwar nur für die unter den Tarifvertrag fallenden Einrichtungen kraft Allgemeinverbindlichkeit oder aufgrund sonstiger vertraglicher Vereinbarungen anwendbar. Die vorzitierten Regelungen bestätigen aber die Annahme,dass die übliche Vollzeitform für die praktische Tätigkeit dem in den Rechtsverordnungen (PsychTh-APrV und § 2 KJPsychTh-APrV) geregelten Mindeststundenumfang entspricht.“

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