Das Arbeitsgericht in Köln hat entschieden, dass ein PiA keinen Anspruch auf Entgeltzahlung für die praktische Tätigkeit habe (hier ein Link zur Pressemitteilung). Es könnte jedoch sein, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig wird, sondern in die zweite
Instanz geht. Auch die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Hier gibt es weitere hilfreiche Informationen zu Klagemöglichkeiten des Berufsverbands VPP im BdP.