Nach der Approbation

Deine Approbationsurkunde musst du nach den bestandenen Prüfungen beim LaGeSo beantragen. Hierfür musst du noch einmal einige Unterlagen einreichen. Möchtest du nach den Prüfungen und vor dem Berufseinstieg eine Pause einlegen, kann es sich lohnen, die Approbationsurkunde nicht sofort zu beantragen. Hierdurch kannst du beispielsweise die Gebühren für die Kammer noch aufschieben, bis du die Urkunde hast. Es gibt keine Frist innerhalb der du nach der Prüfung die Approbationsurkunde beantragt haben musst.

Kammermitgliedschaft und Arztregistereintrag

Der erste Weg nach der Approbation führt dich in die Kammer: Du bist Pflichtmitglied in der Landepsychotherapeutenkammer, in deren Bundesland du arbeitest. In der Regel muss die Mitgliedschaft zeitnah (innerhalb eines Monats) selbstständig beantragt werden. Wenn du in mehreren Bundesländern tätig bist, musst du eine entsprechende Doppel-Mitgliedschaft bei beiden Kammern beantragen und zahlst jeweils den halben Beitrag. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen (in Berlin ca. 450€ in der höchsten Beitragsklasse). Die aktuellen Beitragssätze kannst du in der jeweiligen Beitragsordnung nachlesen.

Manche Kammern sehen auch die Mitgliedschaft in ihrem jeweiligen Versorgungswerk vor („betriebliche Altersvorsorge“).

Kassenärztliche Vereinigung

Um dich perspektivisch auf einen eigenen Kassensitz bewerben zu können, musst du darüber hinaus den Eintrag ins Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen (in Berlin ca. 100€). Erst mit diesem Eintrag beginnt deine offizielle „Wartezeit“ (Approbationsalter).

Pflicht zur Weiterbildung

Die Approbation verpflichtet – und zwar nicht nur zur Kammermitgliedschaft oder der Einhaltung der Berufsordnung, sondern auch zur regelmäßigen Weiterbildung. Mindestens 50 Fortbildungspunkte pro Jahr (250 Punkte im Fünfjahresturnus) müssen nachgewiesen werden. Ein Teil der Weiterbildung kann im selbstständigen Literaturstudium erbracht werden. Die übrigen Punkte werden durch Kongresse, Symposien, Vorträge, Supervision, Intervision u.ä. erworben. Wer der Fortbildungspflicht wiederholt nicht nachkommt, kann abgemahnt werden und sogar den Versorgungsauftrag verlieren oder (bei Angestellten) die Kündigung erhalten.

Zusatzqualifikationen

Zusätzlich zur Approbation als Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kannst du unabhängig von deinem Vertiefungsgebiet die Abrechnungsgenehmigung in einer oder mehrerer Zusatzqualifikation erwerben. Manche Zusatzqualifikationen kannst du direkt bei deinem Institut parallel zur Ausbildung machen. Die einzelnen Weiterbildungen umfassen in der Regel einen Theorie- und einen supervidierten Praxisanteil. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ist seit 2017 bundesweit in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt. Allerdings kann die KV deines Bundeslandes zusätzliche Anforderungen stellen.

  • Alle Erwachsenenpsychotherapeut*innen können die Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in machen. Umgekehrt ist es bisher noch nicht möglich: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können keine Zusatzqualifikation in Erwachsenenpsychotherapie erwerben.
  • Gruppenpsychotherapie: Neben 24 Doppelstunden Theorie werden von der KV Berlin 60 Gruppensitzungen im ambulanten Setting und mindestens 40 Stunden Supervision gefordert. Die Sitzungen werden zwar weitgehend regulär vergütet, aber die Supervision im Verhältnis 1:2 muss extra bezahlt werden. Außerdem fallen in der Regel Verwaltungs- und Raumgebühren für das Ausbildungsinstitut an sowie Kosten für eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung (weitere Informationen der KV Berlin zu Gruppentherapie für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse).
  • Übende Verfahren (Autogenes Training und PMR): Auch wenn Entspannungsverfahren oft integrierter Teil einer psychotherapeutischen Behandlung sind, ist für die formale Abrechnung eine entsprechende Weiterbildung notwendig.
  • Hypnose: Als eine spezialisierte Form übender Verfahren sind so genannte suggestive Techniken (Imaginationen, Tiefenentspannung, Hypnose) erst nach zwei Kursen mit jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von sechs Monaten abrechnungsfähig.
  • EMDR: Seit 2017 ist EMDR eine Kassenleistung. Entsprechend wird die Zusatzqualifikation in dieser spezialisierten Form der Traumabehandlung als Voraussetzung für die Abrechnung gefordert. In Berlin benötigt man 40 Stunden Theorieausbildung und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit fünf abgeschlossenen EMDR-Abschnitten unter Supervision.